Hüftorden - Die Auszeichnung für Karnevalisten, Unterstützer und Sponsoren
Mit dem „Ehrenkreuz“ des Karneval Landesverband e.V. können Karnevalisten, Personen und Sponsoren geehrt werden, die sich bei der Unterstützung des karnevalistischen Brauchtums Verdienste erworben haben.
Zu den Orden wird eine Urkunde mit Mappe verliehen.
Die Auszeichnung kann durch den Vorstand vorgenommen werden.(*)
Kosten: 35,00 € zzgl. Porto
(*) weitere Verleihungsbedingungen in der Auszeichnungsordnung des KLV

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Spangenorden - Die Auszeichnung für Karnevalisten
Der „Verdienstorden“ des Karneval Landesverbandes e.V. wird in den Stufen Silber und Gold verliehen.
Voraussetzung der Verleihung (*):
Stufe 2 in Gold:
a) Eine mindestens 15-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit in einer dem Landesverband angeschlossenen Gesellschaft, Klub, Verein oder in den Ausschüssen des Landesverbandes;
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem Landesverband angeschlossenen Gesellschaft, Klub oder Verein.
Zu den Orden wird eine Urkunde mit Mappe verliehen.
Die Auszeichnung kann durch das Präsidium oder einen Beauftragten vorgenommen werden.
Kosten: 60,00 € zzgl. Porto
(*) weitere Verleihungsbedingungen in der Auszeichnungsordnung des KLV
Spangenorden - Die Auszeichnung für Karnevalisten
Der „Verdienstorden“ des Karneval Landesverbandes e.V. wird in den Stufen Silber und Gold verliehen.
Voraussetzung der Verleihung (*):
Stufe 1 in Silber:
c) Eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit in einer dem Landesverband angeschlossenen Gesellschaft, Klub, Verein oder in den Ausschüssen des Landesverbandes;
d) Eine mindestens 7-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem Landesverband angeschlossenen Gesellschaft, Klub oder Verein.
Zu den Orden wird eine Urkunde mit Mappe verliehen.
Die Auszeichnung kann durch das Präsidium oder einen Beauftragten vorgenommen werden.
Kosten: 50,00 € zzgl. Porto
(*) weitere Verleihungsbedingungen in der Auszeichnungsordnung des KLV

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Spangenorden - Die höchste Auszeichnung für Karnevalisten
Der „Ehrenorden“ des Karneval Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist die höchste Auszeichnung des Landesverbandes.
Voraussetzung der Verleihung (*):
Er kann an Karnevalisten, Ehrenmitglieder des Landesverbandes, Vereine, Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens und Sponsoren verliehen werden, die sich besondere Verdienste bei der Erhaltung und Förderung des heimatlichen Brauchtums Fastnacht, Fasching und Karneval erworben haben.
Zu den Orden wird eine Urkunde mit Mappe verliehen.
Die Auszeichnung kann durch das Präsidium oder einen Beauftragten vorgenommen werden.
Kosten: 90,00 € zzgl. Porto
(*) weitere Verleihungsbedingungen in der Auszeichnungsordnung des KLV
Zur Ehrung von Vereinen und deren Mitglieder verleiht der KLV Sachsen-Anhalt e.V. diesen Orden.
Voraussetzung der Verleihung:
Zur Ehrung von Vereinen und deren Mitglieder verleiht der Karneval Landesverband e.V. diesen Orden. Der Orden soll sowohl Verdienste für den Verband als auch Verdienste um das Brauchtum im Verein anerkennen. Seine Verleihung soll an besondere Anlässe gebunden sein:
Vereinsjubiläen ab 30 Jahre
Kosten: 80,00 € zzgl. Porto

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Kann via Mail bestelle werden: praesident(at)klv-sachsen-anhalt.de - bitte Menge und Verband angeben.
Das ist der PIN des KLV für alle Karnevalisten die im Verein tanzen.
Kosten: 4,00 € je Pin zzgl. Porto.
„Tanzorden des KLV in Gold"
Zur Ehrung verdienstvoller Arbeit in den tanzenden Formationen sowie der Arbeit als Trainer/Trainerin verleiht der Karneval Landesverband e.V. einen Tanzorden in zwei Stufen.
Stufe 2 in Gold:
Eine mindestens 11-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Tanzes, sowie als Trainer/Trainerin, oder in den tanzenden Formationen sowie als Mariechen oder als Tanzmajor.
Kosten: 25,00 €

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„Tanzorden des KLV in Silber"
Zur Ehrung verdienstvoller Arbeit in den tanzenden Formationen sowie der Arbeit als Trainer/Trainerin verleiht der Karneval Landesverband e.V. einen Tanzorden in zwei Stufen.
Stufe 1 in Silber:
Eine mindestens 7-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Tanzes, sowie als Trainer/Trainerin, oder in den tanzenden Formationen sowie als Mariechen oder als Tanzmajor.
Kosten: 15,00 €