ist das höchste Organ des Landesverbandes
und findet als ordentliche Mitgliederversammlung einmal jährlich im letzten Viertel nach dem “Elften im Elften“ statt. Sie wird als “Hauptversammlung“ von einem aktiven Mitglied im Auftrag des KLV ausgerichtet.
Weiteres dazu: §8 Satzung des KLV Sachsen-Anhalt e.V.
› aktueller Beitragsbeschluß
2020 keine Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung
Auf Grund der zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde die Hauptversammlung vom 28.11.2020 / Dessau abgesagt.
Das Präsidium arbeitet an einer satzungs-und gesetzeskonformen Lösung.
Weitere Informationen folgen in Kürze hier oder/und auf unserer Facebookseite.